18. September 2019

Blockchain-Strategie - Deutschland als Vorreiter?

Blockchain-Strategie - Deutschland als Vorreiter?

Am heutigen Tag, Mittwoch, den 18.09.2019, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die langersehnte Blockchain-Strategie der Bundesregierung veröffentlicht.

Bereits der Untertitel des Schreibens „Wir stellen die Weichen für die Token-Ökonomie“ ermutigt jeden Krypto-Enthusiasten die 24-seitige Publikation genauer unter die Lupe zu nehmen.

DEUTSCHLAND WILL FÜHRENDE POSITION AUSBAUEN

Im Frühjahr 2019 hat die Bundesregierung in einem Konsultationsprozess Krypto-Experten sowie Vertreter von Krypto-Organisationen dazu aufgerufen, ihre Stellung zu einer Blockchain-Strategie abzugeben. Dem Aufruf folgten 6.261 Antwortbeiträge auf 31 gestellte Fragen.

Die Bundesregierung betont, dass eine substantielle technologische sowie ökonomische Entwicklung in dem Bereich in Deutschland stattgefunden hat.

Es wurde erkannt, dass alle erdenklichen Werte, Rechte und Schuldverhältnisse an materiellen und immateriellen Gütern auf der Blockchain abgebildet werden können. Hinzu wird konstatiert, dass deren Handel und Austauschbarkeit durch Token vereinfacht werden kann.

Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, die Chancen der Blockchain-Technologie zu nutzen und ihre Potenziale für die digitale Transformation zu mobilisieren. Das junge und innovative Blockchain-Ökosystem in Deutschland
soll erhalten werden und weiter wachsen. Deutschland soll ein attraktiver Standort für die Entwicklung von Blockchain-Anwendungen und Investitionen in ihre Skalierung sein.

Das Ziel ist es nicht nur das prosperierende Krypto-Ökosystem in Deutschland zu fördern, sondern auch die Verhinderung von Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken.

Zur Erreichung des Ziels streben wir an, die Vereinbarkeit von Anwendungen auf Basis der Blockchain-Technologie mit dem geltenden Recht sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse soll die Blockchain-Technologie ein Baustein für das Internet der Zukunft werden.

EXPERTEN-STIMMEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG

Krypto-Experten haben die Blockchain-Strategie wie folgt aufgefasst:

Philipp Sandner ist einer der bekanntesten, deutschsprachigen Krypto-Experten. Er forscht aktiv im Blockchain-Bereich an der Frankfurt School of Finance – Blockchain Center.

Eric Romba ist Rechtsanwalt bei lindenpartners und hat sich neben Banking und Financial Services primär auf die Blockchain-Technologie spezialisiert.

Gemäß der zitierten Experten ist das Strategie-Papier willkommen, jedoch vorerst nur ein Schritt in die richtige Richtung. Die Umsetzung wird der Gradmesser sein.

DIE BLOCKCHAIN-AGENDA DER BUNDESREGIERUNG

1. STABILITÄT SICHERN UND INNOVATIONEN STIMULIEREN: BLOCKCHAIN IM FINANZSEKTOR.

Die Bundesregierung …

  • … will das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen.
  • … wird einen Gesetzentwurf zur Regulierung des öffentlichen Angebotes bestimmter Krypto-Token veröffentlichen.

2. INNOVATIONEN AUSREIFEN: FÖRDERUNG VON PROJEKTEN UND REALLABOREN

Die Bundesregierung …

  • … pilotiert eine Blockchain-basierte Energieanlagenanbindung an eine öffentliche Datenbank.
  • … fördert die Erprobung Blockchain-basierter Verifikation von Hochschulbildungszertifikaten.
  • … wird nachhaltige Anforderungen zu einem wichtigen Entscheidungskriterium bei der Umsetzung staatlich geförderter oder initiierter Projekte im Bereich Blockchain-Technologie machen.

3. INVESTITIONEN ERMÖGLICHEN: KLARE, VERLÄSSLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Bundesregierung …

  • … wird einen Round Table zum Thema Blockchain und Datenschutz durchführen.

4. TECHNOLOGIE ANWENDEN: DIGITALE VERWALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Bundesregierung …

  • … pilotiert Blockchain-basierte digitale Identitäten und evaluiert geeignete weitere Anwendungen.

5. INFORMATIONEN VERBREITEN: WISSEN, VERNETZUNG UND ZUSAMMENARBEIT

Die Bundesregierung …

  • … wird eine Dialogreihe zur Blockchain-Technologie durchführen.

1. KONKRETER BLOCKCHAIN-GESETZESENTWURF: ÖFFNUNG FÜR ELEKTRONISCHE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Hochinteressant ist die angestrebte Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere.

Derzeit müssen Wertpapiere zwingend in Papierform urkundlich verifiziert werden. Künftig soll jedoch genau diese Regelung einem elektronischen Wertpapier weichen, welches auf einer Blockchain begeben werden könnte.

Die Öffnung soll sich zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken. Dennoch plant die Regierung noch im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf über elektronische Investmentfondsanteile zu veröffentlichen.

2. KONKRETER BLOCKCHAIN-GESETZESENTWURF: ÖFFENTLICHE ANGEBOTE VON TOKENS SOLLEN REGULIERT WERDEN

Des Weiteren äußert sich die Bundesregierung zu der Behandlung von Krypto-Token, wie Security Token. Nicht alle Token können zweifelsfrei den bisherigen Kategorien zugeordnet werden.

Derzeit folgt eine Einordnung im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente oder Vermögensanlagen. Die Kategorisierung wird nicht als optimal angesehen und eine europäische Regulierung wird bevorzugt.

Jedoch ist eine europäische Lösung nicht in unmittelbarer Reichweite, weshalb eine nationale Regulierung als Brückenlösung vorgeschlagen wird.

Künftig werden Krypto-Token nur noch öffentlich angeboten werden können, wenn der Krypto-Token konkret definiert ist und ein nach gesetzlichen Vorgaben erstelltes Informationsblatt seitens der BaFin gestattet worden ist. Mit dieser Maßnahme soll vorwiegend der Anlegerschutz verbessert werden.

3. KONKRETER BLOCKCHAIN-GESETZESENTWURF: RECHTSSICHERHEIT FÜR HANDELSPLATTFORMEN UND KRYPTO-VERWAHRER

Ebenso erhielt die Bundesregierung zahlreiche Anmerkungen hinsichtlich der Regulierung von unterschiedlichen Markt-Akteuren. Konkret wurden Krypto-Börsen und Krypto-Verwahrer adressiert. Außerdem sind immer wieder die Begriffe Anlegerschutz und Geldwäschebekämpfung in dem Konsultationsprozess gefallen.

Bereits heute benötigen Krypto-Börsen in Deutschland eine Finanzdienstleistungslizenz der BaFin. Sie sind verpflichtet, die Vorschriften der Geldwäscherichtlinie einzuhalten.

Seit dem 31. Juli 2019 ist die vierte Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Sich verschärft die ehemalige Richtlinie, sodass sich die Bundesregierung zum Handel gezwungen sieht.

Somit müssen künftig auch Anbieter von Krypto-Verwahrgeschäften (z.B. Wallet-Provider) und ähnlichen Dienstleistungen eine Lizenz beantragen.

Die Regierung nimmt das Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ernst und agiert entsprechend mit diesem Gesetz.

STABLECOINS À LA FACEBOOK COIN UND JPMORGAN COIN – NEIN, DANKE!

Nachdem Facebook, Telegram, JPMorgan und anderen Technologie- und Finanzfirmen ihren eigenen Stablecoin angekündigt haben, distanziert sich das Schreiben deutlich von derartigen Vorhaben privater Firmen.

Stablecoins sollen gemäß der Richtlinie für E-Geld keine Alternative zu staatlichen Währung werden. Aber gleichzeitig lässt das Schreiben eine Hintertür offen. Das „digitale Zentralbank“ scheint aktuell ein Projekt der Deutschen Bundesbank und weiteren Partnern zu sein. Auf mehr Informationen kann man gespannt warten.

FAZIT: WIR BEWEGEN UNS IN DIE RICHTIGE RICHTUNG – UMSETZUNG?

Das langersehnte Blockchain-Strategie-Papier der Bundesregierung hat die Hoffnungen der Krypto-Szene auf eine klare Positionierung erfüllt.

Deutschland will die Vorreiterrolle hinsichtlich einer gesunden Blockchain-Ökonomie ausbauen und stark fördern. Das Potenzial der Technologie und Anwendungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung  klar erkannt.

Die neuen Gesetze und Entwürfe sind pro-Blockchain ausgerichtet sowie progressiv. Die Weichen für einen Baustein der Zukunft sind gelegt.

Jetzt heißt es, die Gesetze so unbürokratisch wie möglich umzusetzen und transparent zu gestalten. Insofern dies gelingt, man sich weiterhin dynamisch mit der Krypto-Szene austauscht, so kann Deutschland sich einen enormen Standortvorteil im Blockchain-Sektor erarbeiten.

Ein hochinteressantes Blockchain-Strategie-Papier - überzeugen Sie sich selbst!

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf spezifische Situationen von Einzelpersonen oder einer juristischen Person.

Dieser Artikel stellt weder eine betriebswirtschaftliche, steuerliche noch rechtliche Beratung dar. Es wird keine Handlungsempfehlung erteilt.

Eine individuelle Beratung durch fachkundige Krypto-Steuerberater und Krypto-Rechtsanwälte kann dieser Info-Artikel nicht ersetzen.

Jegliche Informationen beziehen sich explizit auf den Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

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