Was die DAC8‑Umsetzung für Anleger bedeutet
Die Regulierung von Kryptowährungen unterliegt einer dynamischen Entwicklung. Nachdem die Europäische Union im Oktober 2023 die Richtlinie 2023/2226 (DAC8) verabschiedet hatte, stand ab November 2025 fest, wie Deutschland diese Vorgaben umsetzt.
Der Bundestag hat das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) beschlossen, mit dem ab 2026 Meldungen von Krypto-Transaktionen an die Steuerbehörden zur Pflicht werden. Der vorliegende Artikel erläutert die Hintergründe, zeigt die zentralen Regelungen auf und ordnet die Debatte um die einjährige Haltefrist ein.
Was ist DAC8?
Die sogenannte "Directive on Administrative Cooperation 8" (DAC8) stellt die achte Änderung der EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich dar. Das Ziel besteht darin, das Transparenzregime der Mitgliedstaaten auf Kryptowährungen auszuweiten.
Die bisherigen Richtlinien (DAC 2 und DAC 7) betrafen in erster Linie Bankkonten und digitale Plattformbetreiber. DAC8 orientiert sich am OECD-Standard Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und verpflichtet sogenannte Reporting Crypto-Asset Service Provider (CASPs), Informationen über Kryptotransaktionen zu erfassen und zwischen Mitgliedstaaten auszutauschen.
Gemäß der Europäischen Kommission sind die EU-Länder dazu verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen. Die Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
CASPs sind angehalten, ihre ersten Meldungen zu Transaktionen des Jahres 2026 im Jahr 2027 einzureichen. Die Steuerbehörden werden die entsprechenden Daten bis spätestens September 2027 austauschen.
Gemäß DAC8 sind Dienstleister dazu verpflichtet, eine Reihe von Daten zu melden. Bitte beachten Sie, dass wir Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern, die steuerliche Ansässigkeit sowie Art, Anzahl und Wert der gehandelten Tokens benötigen.
Dies gilt für eine breite Palette von digitalen Vermögenswerten – darunter DeFi‑Tokens, Stablecoins, E‑Geld‑Tokens, bestimmte NFTs und sogar nicht‑verwahrte Tokens. Anbieter aus Drittstaaten, die EU-Bürger bedienen, müssen sich in einem EU-Land registrieren und die gleichen Meldungen abgeben.
Das deutsche Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG)
Am 6. November 2025 erteilte der Bundestag seine Zustimmung zum KStTG. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten für die Beibehaltung des Status quo, während die AfD-Fraktion sich gegen die Verlängerung aussprach.
Gemäß dem Gesetz sind Krypto-Börsen, Broker und Wallet-Anbieter verpflichtet, ab 2026 sämtliche Transaktionen ihrer Kundschaft an die Steuerbehörden zu melden. Die Regierungskoalition bezeichnete die Gesetzesänderung als notwendigen Schritt gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die AfD hingegen kritisierte eine übermäßige Überwachung.
Bereits im Juli 2025 lag ein Entwurf des Finanzministeriums vor, der einen Crypto-Asset Tax Transparency Act als Art. 1 des KStTG vorsah. Neben den Melde- und Sorgfaltspflichten für Krypto-Dienstleister sollten weitere bestehende Gesetze – etwa das EU-Amtshilfegesetz, die Finanzkonten-Informationsaustauschverordnung und die Abgabenordnung – angepasst werden.
Nach parlamentarischer Beratung wurde der endgültige Gesetzestext leicht angepasst. Unter anderem wurden Fristen für die Datenlöschung definiert und der Starttermin auf das Jahr 2026 festgelegt.
Sorgfalts- und Meldepflichten
Das KStTG verpflichtet CASPs dazu, für jeden ihrer Kunden umfangreiche Due‑Diligence‑Prüfungen durchzuführen. Dienstleister müssen die Identität, Steueransässigkeit und Steuer‑ID ermitteln und diese Informationen gemeinsam mit allen Transaktionsdaten melden. Zu den zu übermittelnden Daten gehören:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer
- Wallet‑Adressen und Art der Tokens (Bitcoin, Ether, Stablecoins etc.)
- Transaktionsdetails: Datum, Zeit, Anzahl der Tokens, Gegenwert in Euro sowie die beteiligten Wallet‑Adressen
Meldungen müssen sowohl für inländische als auch ausländische Kunden erfolgen. Selbst ausländische Plattformen, die deutsche Kunden bedienen, unterliegen der Meldepflicht. Verstößt ein Dienstleister gegen die Meldepflicht, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €.
Automatischer Informationsaustausch
Die gemeldeten Daten werden von der Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesammelt und gemäß DAC8 automatisch mit den Steuerbehörden anderer EU‑Länder ausgetauscht. Die Regierung verspricht sich davon eine lückenlose Erfassung der weltweiten Krypto‑Einkünfte deutscher Steuerpflichtiger und damit höhere Steuereinnahmen. Kritiker verweisen auf Datenschutzrisiken – insbesondere das Zusammenführen persönlicher Daten mit Transaktionshistorien.
Sorgfalts- und Meldepflichten
Das KStTG verpflichtet CASPs dazu, für jeden ihrer Kunden umfangreiche Due‑Diligence‑Prüfungen durchzuführen. Dienstleister müssen die Identität, Steueransässigkeit und Steuer‑ID ermitteln und diese Informationen gemeinsam mit allen Transaktionsdaten melden. Zu den zu übermittelnden Daten gehören:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer
- Wallet‑Adressen und Art der Tokens (Bitcoin, Ether, Stablecoins etc.)
- Transaktionsdetails: Datum, Zeit, Anzahl der Tokens, Gegenwert in Euro sowie die beteiligten Wallet‑Adressen
Meldungen müssen sowohl für inländische als auch ausländische Kunden erfolgen. Selbst ausländische Plattformen, die deutsche Kunden bedienen, unterliegen der Meldepflicht. Verstößt ein Dienstleister gegen die Meldepflicht, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €.
Automatischer Informationsaustausch
Die gemeldeten Daten werden von der Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesammelt und gemäß DAC8 automatisch mit den Steuerbehörden anderer EU‑Länder ausgetauscht.
Die Regierung verspricht sich davon eine lückenlose Erfassung der weltweiten Krypto‑Einkünfte deutscher Steuerpflichtiger und damit höhere Steuereinnahmen. Kritiker verweisen auf Datenschutzrisiken – insbesondere das Zusammenführen persönlicher Daten mit Transaktionshistorien.
Aktuelle deutsche Krypto‑Steuerregeln
Schon vor der DAC8‑Umsetzung gab es in Deutschland Steuervorschriften für Kryptowährungen. Diese gelten weiterhin parallel, können sich aber durch die neuen Berichtspflichten verschärfen.
1. Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Einjährige Haltefrist
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto‑Assets innerhalb eines Jahres nach Anschaffung gelten als private Veräußerungsgeschäfte und sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14 – 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag) zu versteuern. Werden die Tokens länger als ein Jahr gehalten, sind Gewinne bislang steuerfrei.
Der Bundesfinanzhof bestätigte 2023 die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Verschiedene Parteien, insbesondere die Grünen und die Linke, kritisieren die Haltefrist als „absurde Sonderregelung“ und fordern deren Abschaffung. Im November 2025 stellten die Linke und die Grünen entsprechende Anträge im Bundestag, die jedoch abgelehnt wurden.
Freigrenze von 1.000 €
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei, wenn alle Gewinne aus privaten Verkäufen im Jahr zusammen die Freigrenze von 1.000 € (bzw. 600 € bis 2023) nicht übersteigen.
Verlustverrechnung
Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verlustrück- oder -vortragsmöglichkeit besteht nicht.
Besondere Konstellationen
Staking und Lending
Erträge aus Staking oder Lending gelten als sonstige Einkünfte und unterliegen ab einem Freibetrag von 256 € dem persönlichen Steuersatz.
Hard Forks und Airdrops
Das BMF-Schreiben vom März 2025 stellt klar, dass Tokens aus Hard Forks und Airdrops zunächst mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet werden; bei späterem Verkauf greift die einjährige Haltefrist.
FIFO‑Methode
Wenn sich einzelne Coins nicht eindeutig identifizieren lassen, darf für die Ermittlung der Haltedauer die First‑in‑First‑out‑Methode angewendet werden.
Bedeutung für Krypto‑Investoren und Dienstleister: Ende der Anonymität und potenzieller Exodus zu DeFi
Mit dem KStTG endet die relative Anonymität für Privatanleger. Börsen und Broker müssen künftig für jeden Kunden Transaktionsdaten und Identität an die Behörden melden.
Für viele Anleger wird die Kombination aus Meldepflicht und Haltefrist bedeuten, dass früher unentdeckte Gewinne künftig bei der Steuererklärung auftauchen.
Einige Marktbeobachter erwarten deshalb eine stärkere Nutzung von dezentrale Börsen (DEX) und Privacy‑Coins wie Monero oder Zcash, um der Berichterstattung zu entgehen.
Gleichzeitig warnt die Anwaltskanzlei Winheller, dass das BZSt anhand der gemeldeten Daten frühere Transaktionen rekonstruieren könnte; wer bisher Gewinne nicht angegeben hat, sollte daher eine Selbstanzeige erwägen.
Compliance‑Aufwand für Dienstleister
Für Krypto‑Unternehmen bedeuten die neuen Regeln erheblichen Mehraufwand: Sie müssen ihre KYC‑Prozesse erweitern, IT‑Systeme anpassen, Mitarbeiter schulen und sicherstellen, dass keine Doppelmeldungen entstehen.
Der luxemburgische Beratungsartikel des MK Fintech Partners erinnert daran, dass CASPs eine Vielzahl von Token‑Typen unter MiCA erfassen müssen und Berichte standardisiert beim jeweiligen Heimat‑Finanzamt einreichen.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern muss erheblich aufrüsten: Nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft sind bis zu 500 zusätzliche Stellen und die Schulung von rund 2.000 Finanzbeamten nötig.
Politischer Streit um die Haltefrist
Während die Ampel‑Koalition das KStTG als „Schritt Richtung Steuergerechtigkeit“ begrüßt, bleibt die steuerfreie Einjahresfrist umstritten. Die Grünen und die Linke fordern eine Gleichstellung mit Aktien und eine Besteuerung unabhängig von der Haltedauer.
Die AfD hingegen verteidigt die Haltefrist und sieht die Steuerfreiheit als Standortvorteil; sie brachte sogar einen Antrag ein, Bitcoin als „strategische Technologie“ zu fördern.
Fazit: Mehr Transparenz, aber auch mehr Bürokratie
Ab 1. Januar 2026 müssen Krypto‑Börsen, Broker und Wallet‑Anbieter detaillierte Transaktionsdaten an die Steuerbehörden melden. Mit dem KStTG setzt Deutschland die europäischen Vorgaben der DAC8 konsequent um und schließt eine bedeutende Lücke in der Steuertransparenz.
Für Anleger bedeutet dies das Ende der faktischen Anonymität, strengere Kontrollmöglichkeiten für das Finanzamt und womöglich höhere Steuerzahlungen.
Die Diskussion um die einjährige Haltefrist bleibt jedoch offen: Obwohl im November 2025 Anträge zur Abschaffung scheiterten, dürfte das Thema angesichts der geplanten Evaluierung der Krypto‑Regulierung auch 2026/27 wieder auf der Agenda stehen.
Krypto‑Investoren sollten sich frühzeitig auf die neuen Meldepflichten vorbereiten, ihre Transaktionen dokumentieren und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch nehmen.