Zweites Krypto-Datenpaket und verschärfte Kontrolle
Die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung wertet seit Herbst 2025 ein zweites großes Datenpaket zu Krypto-Transaktionen aus. Nach Angaben des LBF NRW handelt es sich um Daten aus einem erneuten Sammelauskunftsersuchen bei einer deutschen Krypto-Börse (Bitcoin.de) für die Jahre 2018 bis 2022. Insgesamt liegen damit knapp 4.000 Fälle bundesweit vor, die derzeit zentral aufbereitet und an die Finanzämter verteilt werden. Bereits das erste Auskunftsersuchen (Bitcoin.de 2015–2017) führte zu Steuernachforderungen im hohen einstelligen Millionenbereich.
Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass Gewinne aus dem Krypto-Handel keineswegs mehr „unter dem Radar“ bleiben. Das LBF NRW betont: „Der Handel mit Kryptowährungen ist keine Randerscheinung mehr … Solche Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden“. Auch Tätigkeiten wie Mining, Staking oder Lending im Privatvermögen zählen danach zu den steuerpflichtigen Einkünften und müssen deklariert werden.
Inhalte des zweiten Datenpakets
Konkrete Details über das zweite Datenpaket sind noch nicht vollständig öffentlich; Experten gehen aber davon aus, dass es ähnlich wie im ersten Fall Angaben zu Nutzerkonten, Handelsvolumina und Wallet-Zuordnungen enthält.
Berichten zufolge verfügen inzwischen sogar Spezialeinheiten der Finanzämter über Blockchain-Analyse-Software, um verdächtige Transaktionen zu identifizieren. In Kombination mit internationalen Initiativen (OECD/CARF, EU-DAC8) und automatisierten Meldepflichten wird so der Zugriff auf bislang anonyme Krypto-Daten massiv ausgeweitet.
Neue rechtliche Vorgaben und Meldepflichten ab 2025
Zeitgleich hat das BMF im März 2025 seine Steuerrichtlinien zu Kryptowährungen verschärft. Insbesondere müssen alle Krypto-Gewinne ab dem Veranlagungsjahr 2025 lückenlos dokumentiert werden. Privatleute müssen neben Kauf/Verkauf jeder Transaktion Datum, Menge, Kurswert (in Euro) sowie die verwendete Plattform oder Wallet-Adresse nachweisen.
Fehlende Belege erlauben dem Finanzamt, den Gewinn ungünstig zu schätzen. Per Jahresende verlangt die Verwaltung künftig auch den Nachweis aller Wallet-Bestände zum Stichtag 31.12. sowie der dabei genutzten Konten und Transaktions-Hashes.
Nicht nur klassischer Handel, sondern auch Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops unterliegen der Pflicht zur vollständigen Nachweisführung. Das neue BMF-Schreiben stellt klar, dass nicht-geclaimte Staking-Rewards spätestens am Jahresende als zugeflossene Einkünfte gelten.
In der Praxis bedeutet dies: Krypto- Anleger müssen ab 2025 sämtliche Transaktionen lückenlos erfassen, alle Wallet-Daten ordnungsgemäß dokumentieren und dafür Belege (Exchange-Reports, Blockchain-Explorer, Kontoauszüge) vorlegen können.
Ferner gilt seit 1. Januar 2024 eine erhöhte Freibetragsschwelle von 1.000 Euro pro Jahr für private Spekulationsgewinne aus Kryptowährungen (zuvor 600 Euro). Kleinere Gewinne darunter sind steuerfrei, alles darüber wird vollständig steuerpflichtig.
Parallel zur hausinternen Datenauswertung treibt der Gesetzgeber die EU-weiten Meldepflichten voran. Die Richtlinie DAC8 (EU 2023/2226) wird in nationales Recht umgesetzt (sog. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz).
Danach müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ab Veranlagungsjahr 2026 umfassende Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Geplant sind jährliche Meldungen aller Kundendaten, Handelsbeträge und Krypto-Bestände (ähnlich wie bei Finanzkonten). Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder (bis zu 50.000 Euro und Verbandsgeldbußen).
Selbstanzeige: Chancen und Risiken
Angesichts dieser Entwicklungen wächst bei vielen unvollständig erklärten Anlegern der Druck zur Selbstanzeige. Experten berichten, dass gegenwärtig zahlreiche Kryptoinvestoren freiwillig ihre Steuersünden melden, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt allerdings Vollständigkeit voraus: Alle nicht angegebenen Gewinne der letzten zehn Jahre müssen korrekt nacherklärt und die Steuerschuld (inkl. Hinterziehungszinsen und ggf. Strafzuschlag nach §398a AO) fristgerecht beglichen werden.
Dabei ist die Sperrwirkung zu beachten: Ist die Tat bereits entdeckt oder das Finanzamt ermittelt, ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Die Praxis zeigt, dass nicht alle Finanzämter gleich vorgehen: Manche versenden sogenannte „Goldene-Brücke“-Schreiben, mit denen Betroffene zur Berichtigung aufgefordert werden. In solchen Fällen ist eine Selbstanzeige oft noch rechtzeitig möglich.
Andere Behörden gehen sofort in die Strafverfolgung oder Prüfung, was den Weg in die Straffreiheit verbaut. Fakt ist aber: Je länger man wartet, desto größer wird das Risiko einer Entdeckung durch die Behörden.
Konsequenzen und Compliance-Empfehlungen
Für Anleger, die ihre Krypto-Gewinne bisher nicht oder unvollständig erklärt haben, besteht also akuter Handlungsbedarf. Werden Steuerhinterziehungen entdeckt, drohen erhebliche Nachforderungen, strafrechtliche Ermittlungen und im Extremfall Geldbußen oder Freiheitsstrafen.
Nach §370 Abgabenordnung können hinterzogene Beträge nachversteuert und mit Zinsen belastet werden. Nur wer den Schritt der Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig wählt, kann strafrechtliche Folgen abwenden. Spontane Auskünfte oder teilweises Korrigieren ohne Strategie sind dagegen riskant und können die Rechtslage verschlechtern.
Praxistipp
Behandeln Sie Kryptowährungen wie andere Wirtschaftsgüter – mit Sorgfalt und Transparenz. Halten Sie für jeden Trade Datum, Menge, Kurs und Wallet-Adresse fest, und nutzen Sie zertifizierte Steuer-Tools zur lückenlosen Aufzeichnung.
Archivieren Sie Ihre Belege dauerhaft, erstellen Sie jährlich einen Bestandsnachweis für alle Wallets und dokumentieren Sie auch Mining-, Staking- oder Lending-Erlöse genau. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen auf Kryptosteuer spezialisierten Berater hinzuzuziehen, um Risiken zu minimieren.
Ausblick für 2026 und darüber hinaus
Die aktuellen Maßnahmen signalisieren deutlich: Die Zeiten vermeintlich anonymer Krypto-Geschäfte sind vorbei. Mit der Einführung von DAC8/CARF im Jahr 2026 wird der Steuerbehörden ein umfassender Einblick in Kryptotransaktionen gewährt.
Deutschland implementiert diese Regeln aktuell mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, das bei rechtzeitiger Umsetzung ab Ende 2025 in Kraft treten soll. Künftige Crypto-Asset-Service-Provider werden dann Informationen über Käufe, Verkäufe und Bestände automatisch an die Finanzverwaltung melden müssen.
Für Anleger bedeutet dies: Wer schon jetzt auf Transparenz setzt und steuerlich korrekt handelt, ist deutlich besser vorbereitet. Allen anderen droht ohne entsprechende Vorsorge ein hohes Risiko – von Steuernachzahlungen mit Strafzinsen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.
Umso wichtiger ist es, jetzt sachgerecht zu reagieren: Vollständige Nacherklärungen oder – wenn nötig – Selbstanzeigen sollten in Absprache mit Experten erfolgen, da Verzögerungen oder Informationsdefizite später kaum noch aufholbar sind. Nur so bleiben Investoren straf- und finanzrechtlich auf der sicheren Seite.
In jedem Fall empfiehlt sich eine Konsultation bei einem renommierten Experten. Johannes Ebner, der Autor dieses Artikels, ist Steuerberater und insbesondere auf Kryptowährungen spezialisiert und berät Sie gerne in Fachfragen.
Quellen
Offizielle Pressemitteilung des LBF NRW (25.9.2025); BMF-Schreiben zu Kryptowährungen (6.3.2025)
Fachartikel von Ruge Fehsenfeld sowie von MGP Steuerberater und Franke/Roericht